Jahreshauptversammlung 2015

Jahreshauptversammlung 2015

Landesliga-Team Bezirksliga-Team ... 22.01.2015

Freitag, 13.02.15, 19:00 Uhr, Mehrzweckhalle SVB

Einladung

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder und Erziehungsberechtigte,

Sie sind herzlich zur Jahreshauptversammlung (für das Geschäftsjahr 2014) des SV Bavenstedt, am

Freitag den 13.02.2015, 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle des Sportheims eingeladen.

Aufgrund der Satzung dürfen gesetzliche Vertreter für Minderjährige keine Stimme abgeben.

 

Tagesordnung:

 

  1. Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Genehmigung der Niederschrift der 69. JHV vom 21.02.2014.
  4. Jahresbericht des Vorsitzenden (01.01.2014 – 31.12.2014)
  5. Berichte der Sparten
  6. Ehrungen
  7. Kassenbericht
  8. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassenverwalters
  9. Entlastung des Vorstands
  10. Wahl des Versammlungsleiters
  11. Neuwahlen des Vorstandes
  12. Wahl der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2015
  13. Antrag auf Satzungsänderung – Einladung zur JHV (siehe unten)
  14. Verschiedenes

 

Anträge sind vor Beginn der Versammlung dem 1. Vorsitzenden schriftlich oder in der öffentlichen Versammlung mündlich vorzutragen.

 

Mit sportlichem Gruß

Thomas Fiene, 1. Vorsitzender                                                                      

Am Hölzchen 10, 31177 Harsum

Tel: 05127/5148

Email: thomas-fiene@t-online.de

 

 

Anhang zu Tagungsordnungspunkt 13:

 

Es wird beantragt die Satzung des SV Bavenstedt v. 1946 e.V. wie folgt zu ändern:

 

Bisherige Fassung:

 

  1. Versammlungen

 

Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Sie findet jährlich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres statt. Sie ist unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von einer Woche durch schriftliche Einladung eines jeden Mitglieds einzuberufen.

Anträge sind vor Beginn der Versammlung dem 1. Vorsitzenden schriftlich oder der öffentlichen Versammlung mündlich vorzutragen.

Außerordentliche Versammlungen können vom Vorstand zu jeder Zeit einberufen werden.

Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens 25 Mitglieder diese unter Angabe der

Gründe schriftlich beantragen. Die Einberufung erfolgt in der gleichen Form wie bei einer

Jahreshauptversammlung.

 

Neue, geplante Fassung:

 

  1. Versammlungen

 

Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Sie findet jährlich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres statt.

Die Einladung zur Jahreshauptversammlung ist unter Angabe der Tagesordnung auf der Homepage (derzeit: www.svbavenstedt.de) des Vereins mit einer Frist von einer Woche zu veröffentlichen und abrufbar zu machen.

Mitglieder die über das genannte Medium Internet nicht erreichbar sind werden wunschgemäß weiterhin eine schriftliche Einladung erhalten, die Einladung per Email ist ebenfalls möglich.

Sie ist unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von einer Woche jedem Mitglied zu übermitteln.

Weitere Informationsmöglichkeit ist der Aushangkasten des Vereins in der Bavenstedter Hauptstr.51.

Anträge sind vor Beginn der Versammlung dem 1. Vorsitzenden schriftlich oder der öffentlichen Versammlung mündlich vorzutragen.

Außerordentliche Versammlungen können vom Vorstand zu jeder Zeit einberufen werden.

Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens 25 Mitglieder diese unter Angabe der

Gründe schriftlich beantragen. Die Einberufung erfolgt in der gleichen Form wie bei einer Jahreshauptversammlung.

 

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