Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder und Erziehungsberechtigte,
Sie sind herzlich zur Jahreshauptversammlung (für das Geschäftsjahr 2014) des SV Bavenstedt, am
Freitag den 13.02.2015, 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle des Sportheims eingeladen.
Aufgrund der Satzung dürfen gesetzliche Vertreter für Minderjährige keine Stimme abgeben.
Tagesordnung:
Anträge sind vor Beginn der Versammlung dem 1. Vorsitzenden schriftlich oder in der öffentlichen Versammlung mündlich vorzutragen.
Mit sportlichem Gruß
Thomas Fiene, 1. Vorsitzender
Am Hölzchen 10, 31177 Harsum
Tel: 05127/5148
Email: thomas-fiene@t-online.de
Anhang zu Tagungsordnungspunkt 13:
Es wird beantragt die Satzung des SV Bavenstedt v. 1946 e.V. wie folgt zu ändern:
Bisherige Fassung:
Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie findet jährlich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres statt. Sie ist unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von einer Woche durch schriftliche Einladung eines jeden Mitglieds einzuberufen.
Anträge sind vor Beginn der Versammlung dem 1. Vorsitzenden schriftlich oder der öffentlichen Versammlung mündlich vorzutragen.
Außerordentliche Versammlungen können vom Vorstand zu jeder Zeit einberufen werden.
Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens 25 Mitglieder diese unter Angabe der
Gründe schriftlich beantragen. Die Einberufung erfolgt in der gleichen Form wie bei einer
Jahreshauptversammlung.
Neue, geplante Fassung:
Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie findet jährlich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres statt.
Die Einladung zur Jahreshauptversammlung ist unter Angabe der Tagesordnung auf der Homepage (derzeit: www.svbavenstedt.de) des Vereins mit einer Frist von einer Woche zu veröffentlichen und abrufbar zu machen.
Mitglieder die über das genannte Medium Internet nicht erreichbar sind werden wunschgemäß weiterhin eine schriftliche Einladung erhalten, die Einladung per Email ist ebenfalls möglich.
Sie ist unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von einer Woche jedem Mitglied zu übermitteln.
Weitere Informationsmöglichkeit ist der Aushangkasten des Vereins in der Bavenstedter Hauptstr.51.
Anträge sind vor Beginn der Versammlung dem 1. Vorsitzenden schriftlich oder der öffentlichen Versammlung mündlich vorzutragen.
Außerordentliche Versammlungen können vom Vorstand zu jeder Zeit einberufen werden.
Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens 25 Mitglieder diese unter Angabe der
Gründe schriftlich beantragen. Die Einberufung erfolgt in der gleichen Form wie bei einer Jahreshauptversammlung.